Germany's next TOPMODEL
getFlashPlayer

Habt Ihr Lust, Euch vom Wind richtig durchpusten zu lassen? Im Schwarzwald …auf einem Trike?! Hier könnt Ihr vom 04. bis 11. März 2010 für zwei Personen ein solches Wochenende gewinnen.
Der Gewinner fährt für sein Trike-Wochenende in die Ortenau. Von Eurem Hotel aus geht’s dann los über Berg und Tal. Mittags gibt es eine zünftige Bauern-Vesper. Auf Euch warten außerdem zwei feine Menüs – und natürlich das Trike. Ihr müsst nur klären, wer das Steuer in der Hand halten will. Ach ja, zum Lenken muss man einen Führerschein (Klasse III) haben. Wer mehr wissen möchte – hier!
Viel Glück!
Eure Heidi
Teilnahmebedingungen:
Die Wochenpreise werden immer donnerstags verlost. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen außer Mitarbeitern der beteiligten Firmen und deren Angehörigen. Teilnahmeberechtigt ist jeder ab 18 Jahren mit Ausnahme der o.g. Personen. Die Gewinner der Wochenpreise werden unter allen Teilnehmern mit richtigen Lösungen durch das Los ermittelt und anschließend schriftlich benachrichtigt. Sie erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnorts einverstanden. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Die Gewinne wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Bei Gewinnspielen, in denen der/die Teilnehmer/in lediglich seine/ihre E-Mail-Adresse angibt, erfolgt im Falle eines Gewinns seitens der Gewinnspielveranstalter eine Rückfrage nach der Zustelladresse. Sollte der/die Gewinner/in nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Versenden der Benachrichtigung eine Zustelladresse mitteilen, so behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, den Gewinn einem Ersatzgewinner zu überlassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Wochenpreise werden immer donnerstags verlost. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen außer Mitarbeitern der beteiligten Firmen und deren Angehörigen. Teilnahmeberechtigt ist jeder ab 18 Jahren mit Ausnahme der o.g. Personen. Die Gewinner der Wochenpreise werden unter allen Teilnehmern mit richtigen Lösungen durch das Los ermittelt und anschließend schriftlich benachrichtigt. Sie erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnorts einverstanden. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Die Gewinne wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Bei Gewinnspielen, in denen der/die Teilnehmer/in lediglich seine/ihre E-Mail-Adresse angibt, erfolgt im Falle eines Gewinns seitens der Gewinnspielveranstalter eine Rückfrage nach der Zustelladresse. Sollte der/die Gewinner/in nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit Versenden der Benachrichtigung eine Zustelladresse mitteilen, so behält sich der Gewinnspielveranstalter vor, den Gewinn einem Ersatzgewinner zu überlassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
